Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin empfiehlt eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung. Die Tauchverbände setzen deshalb in der Regel eine gültige Tauchtauglichkeitsuntersuchung voraus. Bei unter 40-jährigen wird diese alle 3 Jahre und ab 40-jährigen einmal jährlich erfolgen. Da ich selbst auch einen Tauchschein habe, biete ich die Untersuchung gerne in unserer Praxis an.

Kosten der Untersuchung

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und ist eine IGeL-Leistung. Für unter 40 Jährige beträgt die Gebühr 100€, ab 40 Jahren wird ein Belastungs-EKG notwendig und die Gebühr erhöht sich auf 130€.

Gebührenübersicht

ZifferBeschreibungSatz(EUR)
1 Beratung2,310,72
7Untersuchung eines Organsystems2,321,45
70Kurze Bescheinigung2,35,36
605Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden1,825,39
605aDarstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation1,814,69
651Ruhe-EKG 1,9422,39

ab 40 Jahren statt Ruhe-EKG:

652Belastungs-EKG 2,0252,39

Aufgrund Anamnese/Untersuchung können sich ggf. weitere (fakultative) Zusatzuntersuchungen ergeben wie Labor, Röntgen, Ultraschall etc. für die weitere Kosten anfallen. Dies werden nur nach Rücksprache mit dem Patienten durchgeführt.

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